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ADFC-Ortsgruppe Würmtal
AG Landkreis West im ADFC München e.V.

Sprecherin:
Frauke Buchholz
Johans-Langmantel-Strasse 20
82061 Neuried
Tel. 089 / 7556270
  Sprecher:
Lotar Krahmer
Bussardstraße 5
82166 Gräfelfing
Tel. 089 / 89809370,  Fax 89809372


Allgemeine Informationen, die alle Gemeinden betreffen
Stand: 21.04.2011



Inhaltsübersicht

 

Kennziffer
Thema
A 001 Fahrradfreundliches Klima
A 002 Fahrradparker
A 003 Wegweisung
A 004 Fahrbahnbenutzung
A 005
Sicherheit
A 006
Unfallstatistik
A 007 Umlaufsperren: Werden nun in München abgebaut

Das Letzte zuerst:

In den Medien wurde über die kleine Panne mit der Gültigkeitsdauer alter Verkehrsschilder berichtet: Die Gemeinden sahen sich aufgrund einer fehlenden Übergangsfrist gezwungen, intakte und für jedermann verständliche Verkehrsschilder auszutauschen, weil die neue Straßenverkehrsordnung (Novelle 2009) ein neues Design vorschrieb. Bundesverkehrsminister Ramsauer hob daher die Gültigkeit der neuen StVO auf und setzte die alte Fassung wieder in Kraft. Wann die nachgebesserte Version erscheint, ist bislang nicht bekannt. 

Nun die gute Nachricht: Die zugehörige Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO 2009) bleibt in Kraft. Damit bleiben wesentliche Teile der Neuregelungen zum Radverkehr erhalten, die ohnehin nur in der VwV-StVO standen (z.B. kein Vorrang von baulichen Radwegen vor Radfahrstreifen, erleichterte Freigabe von Einbahnstraßen, Verweis auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)).


Fahrradfreundliches Klima

Es hat sich einiges getan in den letzten Jahren - das Fahrrad wird inzwischen als Verkehrsmittel ernst genommen und nicht mehr überwiegend als Freizeit- und Sportgerät betrachtet. Trotzdem gibt es noch viele Kleinigkeiten, an denen man erkennt, dass dieser sehr erwünschte Klimawandel noch nicht abgeschlossen ist. Ein Beispiel findet sich seit vielen Jahren in Planegg:



Vor einem Drogeriemarkt gibt es einen hohen Bedarf an Fahrrad-Stellplätzen, gute Parker sind nicht vorhanden. Oft sieht es recht unaufgeräumt aus. Aber eigentlich kann dies gar nicht sein, denn ...



... hier abgestellte Fahrräder werden doch entfernt, oder?

Die Fahrradständer am Bahnhof sind von schlechter Qualität oder überbelegt, und wer möchte schon mit der vollen Einkaufstasche zu Fuß die Steigung hinter der Eiche bewältigen. Hier parkt jeder vor dem Geschäft, und das ist auch kein Problem. Denn die Fahrräder werden niemals entfernt.

Im übrigen müsste man dem Schild ja entnehmen können, wo man sein entferntes Fahrrad wieder abholen kann. Und wer die Drohung überhaupt ausspricht.

Wie schaffen wir die Klimarettung? Vielleicht so:
Es ließen sich weitere Beispiele finden für Situationen, in denen Radfahrern unnötige Restriktionen auferlegt werden. Arbeiten wir daran, dass es weniger werden.

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Fahrradparker

Oft werden sie noch "Fahrradständer" genannt, aber um Verwechslungen mit der Parkstütze am Fahrrad zu vermeiden, verwendet der ADFC die Bezeichnung "Fahrradparker".

Der Verein hat eine Prüfvorschrift erstellt, in der die Anforderungen an empfehlenswerte Parker beschrieben werden. Die Prüfungen werden von einem unabhängigen Prüfinstitut durchgeführt. Der Verein veröffentlicht die Siegerliste

Die Anforderungen werden vom ADFC von Zeit zu Zeit überarbeitet. Die höheren Anforderungen erfüllen diejenigen Produkte, die schon die Prüfung nach der jeweils neuesten Richtlinie bestanden haben. Zurzeit ist dies die Richtlinie TR6102-0908.

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Wegweisung

Wegweiser für den Fahrradverkehr gibt es in vielen Ausführungen - manche sind so klein, dass man die Straßenseite wechseln muss, um sie lesen zu können. Wünschenswert wären ein einheitliches Erscheinungsbild und durchdachte Angaben. Dankenswerter Weise haben das Bayerische Innen- und das Verkehrsministerium zu diesem Thema ein Faltblatt herausgegeben, in dem u.a. auf entsprechende Unterlagen des ADFC verwiesen wird. Als weitere Planungsgrundlage steht unter der FGSV-Nr. 245 das Dokument "Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr" zur Verfügung.

In einer Presseinformation des ADFC mit der Überschrift Harmonisierungsbedarf für Radwegweisung in Bayern wurde schon 2005 auf die Probleme uneinheitlicher Beschilderung hingewiesen. 


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Fahrbahnbenutzung

Die Regeln zur Fahrbahnbenutzung durch Radfahrer stehen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und sind offenbar nicht allen Verkehrsteilnehmern bekannt. Das gilt teilweise für Radfahrer, aber leider auch für manche Autofahrer. Besonders unklar ist Vielen offenbar, wann ein Radweg benutzt werden muss und wann nicht. Hier sollen vorerst nur drei Situationen erläutert werden, später folgt eine vollständige Darstellung:

  1. Benutzungspflicht besteht auf Wegen, bei denen dies durch Schilder angeordnet ist, die ein weißes Fahrrad auf blauem Grund enthalten. Das gilt auch, wenn auf dem Schild noch Fußgänger abgebildet sind. Wo solche Schilder stehen, haben Radfahrer auf der parallel verlaufenden Fahrbahn lt. StVO nichts verloren, sofern die Benutzung der Radwege zumutbar ist. Zumutbar sind sie, wenn sie frei sind von Hindernissen wie Schnee, Falschparker, Müllcontainer, zu viele Fußgänger etc.. Die Gemeinden dürfen die verpflichtenden Schilder nur dort aufstellen, wo die Radwege gewisse Qualitätsanforderungen erfüllen: Mindestbreiten, nicht zu viele Ein- und Ausfahrten, keine zu starken Verschwenkungen. Darüber, was zumutbar ist, können die Meinungen allerdings auseinander gehen - Radler, Polizisten, Verwaltungen und am Ende die Gerichte kommen hier nicht immer zum gleichen Ergebnis.
  2. Wenn ein Radweg durch die bauliche Gestaltung als solcher erkennbar, aber nicht wie oben beschrieben ausgeschildert ist, darf er benutzt werden. Radfahrer dürfen also frei entscheiden, ob sie stattdessen lieber die Fahrbahn benutzen möchten. Meist sind dies Wege, bei denen nicht erfüllbare Qualitätsanforderungen einer Benutzungspflicht entgegenstehen. Solche Wege werden in der StVO als "Andere Radwege" bezeichnet.
  3. Als dritte Variante kann ein Gehweg mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" ausgewiesen sein. Auch hier gibt es keine Benutzungspflicht. Radler haben keinen eigenen Fahrstreifen, sondern sie benutzen dieselbe Fläche wie die Fußgänger und sind lt. StVO verpflichtet, ihre "Geschwindigkeit an den
    Fußgängerverkehr anpzuassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden." Wenn also keine Fußgänger gefährdet werden können, gibt es hier keine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung. Man muss natürlich jederzeit mit Fußgängern rechnen und, falls erforderlich, sogar absteigen.
Radfahrer(innen), die sich erlaubterweise in den Fällen 2 und 3 für die Benutzung der Fahrbahn entschieden haben, berichten immer wieder, dass sie von Autofahrern - teils auf recht rüde Weise - angehupt, abgedrängt und durch Gestikulieren auf "Ihren" Weg verwiesen werden. Solchen Autofahrern ist wohl nicht klar, dass ihr Verhalten auch als Nötigung gewertet werden kann - immerhin ein Straftatbestand, dem nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit gegenüber steht.

Leider wird dieser Umstand in den Medien fast nie erwähnt. Dies kann auch ein Grund sein für die relativ verbreitete Unkenntnis dieser Verkehrsregeln unter Autofahrern.

Eine eigenwillige Lösung gibt es in der Bahnhofstraße der Gemeinde Gräfelfing:


Dieser Weg ist baulich als Radweg erkennbar, kann aber wegen geringer Breite und zu vieler Querungen nicht verpflichtend als Radweg ausgewiesen werden. Es ist somit ein Anderer Radweg und bräuchte keinerlei Beschilderung.

Durch die Schilder wird dieser Andere Radweg nun zum Gehweg erklärt, sogleich für Radfahrer wieder freigegeben - die Benutzung durch Fußgänger ist damit weiterhin erlaubt. Durch das nächste Zusatzschild wird angeordnet, was sowieso gilt: Schrittgeschwindigkeit. Die Gemeinde möchte damit die Benutzung dieser Streifen fördern - möglicherweise lässt es Rad- und Autofahrer aber auch im Unklaren darüber, dass das Fahren auf der Fahrbahn rechtmäßig ist. 

Was kann man tun? Zuerst die Schilder abbauen, den Schilderwald lichten. Wie wäre es mit einer Handzettelaktion, durch die Rad- und Autofahrer über die tatsächlichen Rechte und Pflichten informiert werden? Ein Bedarf besteht offensichtlich, und es wäre bestimmt auch ein Beitrag zu einem fahrradfreundlicheren Klima.

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Sicherheit

Wenn in der Unfallstatistik ein Zuwachs Unfällen mit Radfahrerbeteiligung beklagt wird, fehlt in aller Regel eine entscheidende Information: Wie hat sich eigentlich im gleichen Zeitraum der Umfang des Radverkehrs entwickelt? Falls nämlich die Zahl der Unfälle um 5% gestiegen, der Radverkehr aber um 10% gewachsen ist, dann ist Radfahren für den Einzelnen nicht unsicherer geworden, sondern sicherer.

Wir alle wollen, dass möglichst wenige Unfälle passieren. Andererseits soll aber auch der Radverkehr gefördert werden - die Schaffung von mehr "Sicherheit" dadurch, dass man das Radfahren erschwert, dient dem zweiten Ziel nicht. Und unter "Sicherheit" versteht vielleicht auch jeder etwas anderes.

Es gibt einen Unterschied zwischen objektiver und subjektiver Sicherheit: Objektive Sicherheit ist messbar, etwa durch Zählung der Unfälle pro 100.000 gefahrenen Kilometern auf bestimmten Straßentypen. Subjektive Sicherheit ist das Empfinden der Verkehrsteilnehmer: Auf welchen Strecken fühlen sich Radfahrer sicher, wo unsicher? Subjektive und objektive Sicherheit müssen keineswegs übereinstimmen: Auf konventionellen Radwegen fühlen sich viele Radfahrer sehr sicher, auf der Fahrbahn bei stärkerem Autoverkehr eher unsicher. Die Unfallstatistik entspricht diesem Emfinden nicht, es passieren recht viele Unfälle dort, wo Radwege über Querstraßen oder Grundstückszufahrten führen. Man kann die Problematik durch eine Tabelle deutlich machen:

Radfahren ist auf einer bestimmten Strecke ...
objektiv sicher
objektiv unsicher
subjektiv sicher
Der Idealfall: Hier wird das Radfahren gefördert
Die Katastrophe: Radler fühlen sich wohl und ahnen nichts von dem hohen Unfallrisiko.
subjektiv unsicher
Kein Grund zur Freude: Es passiert zwar sehr wenig - aber das vor allem, weil der Radverkehr gering ist.
Hier stimmen immerhin Wahrnehmung und Wirklichkeit überein.

Damit ist das Ziel klar: Radverkehrsanlagen müssen so gestaltet werden, dass ihre Benutzung möglichst sicher ist - und die Benutzer dies auch so empfinden. Aber auch das Empfinden ist keine Konstante - zum Radfahren im Straßenverkehr braucht man ein gewisses Maß an Selbstbewusstsein, und das ist erlernbar. Verkehrssituationen, die in München zum Alltag gehören, würden viele Radler und Radlerinnen im Würmtal in Angst und Schrecken versetzen.

Arbeiten wir daran, dass im Würmtal bald alles im grünen Bereich ist.

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Unfallstatistik

"Meistens sind die Radfahrer ja selbst Schuld" - dieses Vorurteil lässt sich durch keine solide Statistik erhärten, wenn man sie aufmerksam liest. Die im Folgenden genannten Zahlen sind einer Statistik der Landeshauptstadt München für die Jahre 1980 - 1984 entnommen ("Bereichsweise Unfalldatenauswertung zur Fortschreibung der Radwegeplanung in der Landeshauptstadt München").

Zunächst muss man unterscheiden nach Unfallgegnern:

In der o.g. Statistik wird so genau leider nicht unterschieden, trotzdem waren bei 35% der Unfälle Radfahrer die Hauptverursacher, bei 65% galt der Unfallgegner als Hauptverursacher. Etwa dieses Zahlenverhältnis findet man auch in vielen anderen Statistiken.

Offensichtlich sind die Radfahrer doch besser als ihr Ruf.

Ergänzung vom 21.04.2011:

Vor zwei Tagen erschien im Münchner Merkur ein Artikel über die alljährliche Frühjahrsaktion der Münchner Polizei unter der Überschrift "Denkzettel für Radler":

"Wie berichtet, ist die Zahl der Unfälle mit Radfahrern zwischen Januar und März in München auf 305 geschnellt. Das sind fast doppelt so viele wie im ersten Quartal 2010."

Über das Verkehrsaufkommen in den ersten Quartalen der beiden Jahre wird in dem Artikel nichts gesagt. 2011 hat der Winter jedenfalls sehr früh darauf verzichtet, uns das Radfahren schwer zu machen, und eine Verdopplung des Radverkehrs bei schönem Wetter wäre eher eine vorsichtige Schätzung. Es könnte also sein, dass die Unfallhäufigkeit - bezogen auf das Verkehrsaufkommen - in 2011 sogar geringer war als im Vorjahr. Für den einzelnen Radler ist das Unfallrisiko womöglich gesunken. Und das wäre ein Grund, verschärft Radfahrer zu kontrollieren?

"Im ganzen vergangenen Jahr verursachten allein 175 Radler einen Unfall, weil sie bei Rot über die Ampel fuhren oder Vorfahrtsregeln ignorierten."

Die Zahl 175 findet sich im Verkehrsbericht 2010 aus dem Polizeipräsidium München (gezippte pdf-Datei, Seite 25). In dieser Statistik wird leider nicht unterschieden zwischen Haupt- und Mitverursachern. Die untere Tabelle, etwas gekürzt und ergänzt durch die letzte Spalte, zeigt ein umfassenderes Bild:

Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Radfahrern 2010 Gesamt verursacht durch Radfahrer verursacht durch Andere
Vorrang / Vorfahrt 476 136 340
Rotlichtmissachtung 67 39 28
Summe Rotlicht + Vorfahrtfehler 543 175 368

Mit der oben zitierten Aussage wird also verschwiegen, dass Radfahrer nach den offiziellen Zahlen mehr als doppelt so oft Opfer ebensolcher Verfehlungen geworden sind.

Auf der selben Seite des Verkehrsberichts findet sich die Angabe, dass es 2010 insgesamt 2.457 Unfälle mit Radfahrerbeteiligung gegeben hat. Folgt man dem Verweis auf das Dokument "Ungeschützte Verkehrsteilnehmer - Radfahrer und Fußgänger", so findet man auf Seite 14 weitere Angaben:

"Im Jahr 2010 wurden 1.377 Unfälle (56,0% aller Radfahrerunfälle) von Radfahrer verursacht."

1.377 schuldhaft verursachte von insgesamt 2.457 Unfällen sind 56.0%. Stimmt es also doch, dass die Radfahrer meistens selbst Schuld sind, wenn etwas passiert? Sehen wir weiter: In der Tabelle auf Seite 14 oben ist aufgeschlüsselt, wie viele der unschuldigen Unfallgegner jeweils welchen Gruppen angehörten. Greifen wir uns zwei heraus: Es gab 354 Unfälle Radfahrer gegen Radfahrer und 322 Alleinunfälle - es ist trivial, dass hier jeweils nur Radfahrer als Verursacher in Frage kommen. Dass es so viele sind, überrascht aber.

"Meistens sind Radfahrer Schuld, wenn etwas passiert" - bei dieser Aussage assoziiert jeder, dass die übrigen Unfallgegner wie KFZ und Fußgänger offenbar "die ordentlicheren Verkehrsteilnehmer" sind. Nehmen wir aber die 676 Rad-Rad-Unfälle und Alleinunfälle aus der Betrachtung heraus, verbleiben 1.781 Unfälle zwischen Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern, von denen 701 durch Radfahrer verursacht wurden. Das sind 39,4%.

Fazit: Meistens waren die Radfahrer 2010 offenbar NICHT Schuld, wenn etwas passierte - das folgt aus der Polizeistatistik. Auch wenn offiziell eine andere Zahl verbreitet wird - nicht direkt falsch, aber sie lässt wegen ihrer unvollständigen Aussage ein falsches Bild entstehen. Sie fördert ein ungerechtfertigt schlechtes Image der Radfahrer und dient leider, wenn aus 56% ein "meistens" wurde, manchen Autofahrern als Rechtfertigung für ihr rüdes Verhalten gegenüber Radfahrern.

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Umlaufsperren

sind fest installierte Halbschrankenpaare, die die Geschwindigkeit der Radfahrer senken oder das Passieren von Wegen mit Kraftfahrzeugen verhindern sollen. Sie stellen regelmäßig eine Behinderung des Rad- und Fußgängerverkehrs dar, ihr Nutzen ist nur in wenigen Fällen plausibel. Die Durchfahrt leichter Motorräder lässt sich mit Umlaufsperren nicht verhindern, wie unser Beispiel in Planegg zeigt.

Wie die Süddeutsche Zeitung im München-Teil am 22.02.2010 meldete, sollen in der Landeshauptstadt in Kürze etliche Dutzend Umlaufsperren abgebaut oder so "entschärft" werden, dass Radfahrer nicht mehr unnötig behindert werden.

Es folgt eine Sammlung von Beispielen des Bundesverkehrsministeriums, wie anderenorts mit diesen Sperren umgegangen wird:

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Der Bericht wurde erstellt von Lotar Krahmer.