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ADFC-Ortsgruppe Würmtal
AG Landkreis West im ADFC München e.V.
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Sprecherin:
Frauke Buchholz
Johans-Langmantel-Strasse 20
82061 Neuried
Tel. 089 / 7556270
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Sprecher:
Lotar Krahmer
Bussardstraße 5
82166 Gräfelfing
Tel. 089 / 89809370, Fax 89809372 |
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Allgemeine Informationen, die alle Gemeinden betreffen
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Stand: 21.04.2011
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Inhaltsübersicht
Kennziffer
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Thema |
| A 001 |
Fahrradfreundliches Klima
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| A 002 |
Fahrradparker
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| A 003 |
Wegweisung
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| A 004 |
Fahrbahnbenutzung
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A 005
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Sicherheit
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A 006
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Unfallstatistik
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| A 007 |
Umlaufsperren: Werden nun in München abgebaut |
Das Letzte zuerst:
In den Medien wurde über die kleine Panne mit der
Gültigkeitsdauer alter Verkehrsschilder berichtet: Die Gemeinden
sahen sich aufgrund einer fehlenden Übergangsfrist gezwungen,
intakte und für jedermann verständliche Verkehrsschilder
auszutauschen, weil die neue Straßenverkehrsordnung (Novelle
2009) ein neues Design vorschrieb. Bundesverkehrsminister Ramsauer hob
daher die Gültigkeit der neuen StVO auf und setzte die alte
Fassung wieder in Kraft. Wann die nachgebesserte Version erscheint, ist
bislang nicht bekannt.
Nun die gute Nachricht: Die zugehörige Verwaltungsvorschrift
(VwV-StVO 2009) bleibt in Kraft. Damit bleiben wesentliche Teile der
Neuregelungen zum Radverkehr erhalten, die ohnehin nur in der VwV-StVO
standen (z.B. kein Vorrang von baulichen Radwegen vor Radfahrstreifen,
erleichterte Freigabe von Einbahnstraßen, Verweis auf die
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)).
Fahrradfreundliches Klima
Es hat sich einiges getan in den letzten Jahren - das
Fahrrad wird inzwischen als Verkehrsmittel ernst genommen und nicht
mehr überwiegend als Freizeit- und Sportgerät betrachtet.
Trotzdem gibt es noch viele Kleinigkeiten, an denen man erkennt, dass
dieser sehr erwünschte Klimawandel noch nicht
abgeschlossen ist. Ein Beispiel findet sich seit vielen Jahren in
Planegg:

Vor einem Drogeriemarkt gibt es einen hohen Bedarf an
Fahrrad-Stellplätzen, gute Parker sind nicht vorhanden. Oft sieht
es recht unaufgeräumt aus. Aber eigentlich kann dies gar nicht
sein, denn ...

... hier abgestellte Fahrräder werden doch entfernt, oder?
Die Fahrradständer am Bahnhof sind von schlechter Qualität
oder überbelegt, und wer möchte schon mit der vollen
Einkaufstasche zu Fuß die Steigung hinter der Eiche
bewältigen. Hier parkt jeder vor dem Geschäft, und das ist
auch kein Problem. Denn die Fahrräder werden niemals entfernt.
Im übrigen müsste man dem Schild ja entnehmen können,
wo man sein entferntes Fahrrad wieder abholen kann. Und wer die Drohung überhaupt ausspricht.
Wie schaffen wir die Klimarettung? Vielleicht so:
- Das Schild entfernen.
- Vielleicht sind die Eigentümer des Drogeriemarktes bereit,
bessere Fahrradparker zu beschaffen und an geeigneter Stelle fest zu
montieren - damit die Kundenzufriedenheit schon vor dem Laden beginnt.
- Das wird nicht ausreichen. Wie wäre es mit der Umwandlung
eines PKW-Stellplatzes, um dort 6-8 Fahrräder unterzubringen,
direkt von der Fahrbahn aus erreichbar, ohne Stufe und ohne Behinderung
von Fußgängern? Dann wäre immerhin für 6-8
"Brieftaschen" Platz vor dem Geschäft, statt nur für eine.
Es ließen sich weitere Beispiele finden für Situationen, in
denen Radfahrern unnötige Restriktionen auferlegt werden. Arbeiten
wir daran, dass es weniger werden.
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Fahrradparker
Oft werden sie noch "Fahrradständer" genannt, aber um
Verwechslungen mit der Parkstütze am Fahrrad zu vermeiden,
verwendet der ADFC die Bezeichnung "Fahrradparker".
Der Verein hat eine Prüfvorschrift erstellt, in der die
Anforderungen an empfehlenswerte Parker beschrieben werden. Die
Prüfungen werden von einem unabhängigen Prüfinstitut
durchgeführt. Der Verein veröffentlicht die Siegerliste.
Die Anforderungen werden vom ADFC von Zeit zu Zeit
überarbeitet. Die höheren Anforderungen erfüllen
diejenigen Produkte, die schon die Prüfung nach der jeweils
neuesten Richtlinie bestanden haben. Zurzeit ist dies die Richtlinie
TR6102-0908.
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Wegweisung
Wegweiser für den Fahrradverkehr gibt es in vielen
Ausführungen - manche sind so klein, dass man die
Straßenseite wechseln muss, um sie lesen zu können.
Wünschenswert wären ein einheitliches Erscheinungsbild und
durchdachte Angaben. Dankenswerter Weise haben das Bayerische Innen-
und das Verkehrsministerium zu diesem Thema ein Faltblatt herausgegeben, in dem u.a. auf entsprechende Unterlagen des ADFC
verwiesen wird. Als weitere Planungsgrundlage steht unter der FGSV-Nr. 245 das Dokument "Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr" zur Verfügung.
In einer Presseinformation des ADFC mit der Überschrift Harmonisierungsbedarf
für Radwegweisung in Bayern wurde schon 2005 auf die Probleme uneinheitlicher Beschilderung hingewiesen.
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Fahrbahnbenutzung
Die Regeln zur Fahrbahnbenutzung durch Radfahrer stehen in der
Straßenverkehrsordnung (StVO) und sind offenbar nicht allen
Verkehrsteilnehmern bekannt. Das gilt teilweise für Radfahrer,
aber leider auch für manche Autofahrer. Besonders unklar ist
Vielen offenbar, wann ein Radweg benutzt werden muss und wann nicht.
Hier sollen vorerst nur drei Situationen erläutert werden,
später folgt eine vollständige Darstellung:
- Benutzungspflicht besteht auf Wegen,
bei denen dies durch
Schilder angeordnet ist, die ein weißes Fahrrad auf blauem Grund
enthalten. Das gilt auch, wenn auf dem Schild noch Fußgänger
abgebildet sind. Wo solche Schilder stehen, haben Radfahrer auf der
parallel verlaufenden Fahrbahn lt. StVO nichts verloren, sofern die
Benutzung der Radwege zumutbar ist. Zumutbar sind sie, wenn sie frei
sind von Hindernissen wie Schnee, Falschparker, Müllcontainer, zu
viele Fußgänger etc.. Die Gemeinden
dürfen die verpflichtenden Schilder nur dort aufstellen, wo
die Radwege
gewisse Qualitätsanforderungen erfüllen: Mindestbreiten,
nicht zu viele Ein- und Ausfahrten, keine zu starken Verschwenkungen.
Darüber, was zumutbar ist, können die Meinungen allerdings
auseinander gehen - Radler, Polizisten, Verwaltungen und am Ende die
Gerichte kommen hier nicht immer zum gleichen Ergebnis.
- Wenn ein Radweg durch die bauliche Gestaltung als solcher erkennbar, aber nicht wie oben beschrieben ausgeschildert ist, darf
er benutzt werden. Radfahrer dürfen also frei entscheiden, ob sie
stattdessen lieber die Fahrbahn benutzen möchten. Meist sind dies
Wege, bei denen nicht erfüllbare Qualitätsanforderungen einer
Benutzungspflicht entgegenstehen. Solche Wege werden in der StVO als
"Andere Radwege" bezeichnet.
- Als dritte Variante kann ein Gehweg mit dem Zusatzschild
"Radfahrer frei" ausgewiesen sein. Auch hier gibt es keine
Benutzungspflicht. Radler haben keinen eigenen Fahrstreifen, sondern
sie benutzen dieselbe Fläche wie die Fußgänger und
sind lt. StVO verpflichtet, ihre "Geschwindigkeit an den
Fußgängerverkehr
anpzuassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch
behindert werden." Wenn also keine Fußgänger gefährdet
werden können, gibt es hier keine besondere
Geschwindigkeitsbeschränkung. Man muss natürlich jederzeit
mit Fußgängern rechnen und, falls erforderlich, sogar
absteigen.
Radfahrer(innen), die sich erlaubterweise in den Fällen 2 und 3
für die Benutzung der Fahrbahn entschieden haben, berichten immer
wieder, dass sie von Autofahrern - teils auf recht rüde Weise -
angehupt, abgedrängt und durch Gestikulieren auf "Ihren" Weg
verwiesen werden. Solchen Autofahrern ist wohl nicht klar, dass ihr
Verhalten auch als Nötigung gewertet werden kann - immerhin ein
Straftatbestand, dem nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit
gegenüber steht.
Leider wird dieser Umstand in den Medien fast nie erwähnt. Dies
kann auch ein Grund sein für die relativ verbreitete Unkenntnis
dieser Verkehrsregeln unter Autofahrern.
Eine eigenwillige Lösung gibt es in der Bahnhofstraße der Gemeinde Gräfelfing:

Dieser Weg ist baulich als Radweg erkennbar, kann aber wegen
geringer Breite und zu vieler Querungen nicht verpflichtend als Radweg
ausgewiesen werden. Es ist somit ein Anderer Radweg und bräuchte
keinerlei Beschilderung.
Durch die Schilder wird dieser Andere Radweg nun zum Gehweg
erklärt, sogleich für Radfahrer wieder freigegeben - die
Benutzung durch Fußgänger ist damit weiterhin erlaubt. Durch
das nächste Zusatzschild wird angeordnet, was sowieso gilt:
Schrittgeschwindigkeit. Die Gemeinde möchte damit die Benutzung
dieser Streifen fördern - möglicherweise lässt es
Rad- und Autofahrer aber auch im Unklaren darüber, dass das Fahren
auf der Fahrbahn rechtmäßig ist.
Was kann man tun? Zuerst die Schilder abbauen, den Schilderwald
lichten. Wie
wäre es mit einer Handzettelaktion, durch die Rad- und
Autofahrer über die tatsächlichen Rechte und Pflichten
informiert werden? Ein Bedarf besteht offensichtlich, und es wäre
bestimmt auch ein Beitrag zu einem fahrradfreundlicheren Klima.
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Sicherheit
Wenn in der Unfallstatistik ein Zuwachs Unfällen mit
Radfahrerbeteiligung beklagt wird, fehlt in aller Regel eine
entscheidende Information: Wie hat sich eigentlich im gleichen Zeitraum
der Umfang des Radverkehrs entwickelt? Falls nämlich die Zahl der
Unfälle um 5% gestiegen, der Radverkehr aber um 10% gewachsen ist,
dann ist Radfahren für den Einzelnen nicht unsicherer geworden,
sondern sicherer.
Wir alle wollen, dass möglichst wenige Unfälle passieren.
Andererseits soll aber auch der Radverkehr gefördert werden - die
Schaffung von mehr "Sicherheit" dadurch, dass man das Radfahren
erschwert, dient dem zweiten Ziel nicht. Und unter "Sicherheit" versteht vielleicht auch jeder etwas anderes.
Es gibt einen Unterschied zwischen objektiver und subjektiver
Sicherheit: Objektive Sicherheit ist messbar, etwa durch Zählung
der Unfälle pro 100.000 gefahrenen Kilometern auf bestimmten
Straßentypen. Subjektive Sicherheit ist das Empfinden der
Verkehrsteilnehmer: Auf welchen Strecken fühlen sich Radfahrer
sicher, wo unsicher? Subjektive und objektive Sicherheit müssen
keineswegs übereinstimmen: Auf konventionellen Radwegen
fühlen sich viele Radfahrer sehr sicher, auf der Fahrbahn bei
stärkerem Autoverkehr eher unsicher. Die Unfallstatistik
entspricht diesem Emfinden nicht, es passieren recht viele Unfälle
dort, wo Radwege über Querstraßen oder
Grundstückszufahrten führen. Man kann die Problematik durch
eine Tabelle deutlich machen:
Radfahren ist auf einer bestimmten Strecke ...
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objektiv sicher
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objektiv unsicher
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subjektiv sicher
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Der Idealfall: Hier wird das Radfahren gefördert
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Die Katastrophe: Radler fühlen sich wohl und ahnen nichts von dem hohen Unfallrisiko.
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subjektiv unsicher
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Kein Grund zur Freude: Es passiert zwar sehr wenig - aber das vor allem, weil der Radverkehr gering ist.
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Hier stimmen immerhin Wahrnehmung und Wirklichkeit überein.
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Damit ist das Ziel klar: Radverkehrsanlagen müssen so gestaltet
werden, dass ihre Benutzung möglichst sicher ist - und die
Benutzer dies auch so empfinden. Aber auch das Empfinden ist keine
Konstante - zum Radfahren im Straßenverkehr braucht man ein
gewisses Maß an Selbstbewusstsein, und das ist erlernbar.
Verkehrssituationen, die in München zum Alltag gehören,
würden viele Radler und Radlerinnen im Würmtal in Angst und
Schrecken versetzen.
Arbeiten wir daran, dass im Würmtal bald alles im grünen Bereich ist.
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Unfallstatistik
"Meistens sind die Radfahrer ja selbst Schuld" - dieses Vorurteil
lässt sich durch keine solide Statistik erhärten, wenn man
sie aufmerksam liest. Die im Folgenden genannten Zahlen sind einer
Statistik der Landeshauptstadt München für die Jahre 1980 -
1984 entnommen ("Bereichsweise Unfalldatenauswertung zur Fortschreibung
der Radwegeplanung in der Landeshauptstadt München").
Zunächst muss man unterscheiden nach Unfallgegnern:
- An Alleinunfällen sind die Radfahrer natürlich zu 100%
selbst Schuld - diese sollte man fairerweise aus Betrachtungen
über die Schuldverteilung herausnehmen, was leider nicht immer
passiert.
- Wenn der Unfallgegner ebenfalls ein Radfahrer ist, liegt
natürlich die Schuld immer bei einem Radfahrer - auch solche
Fälle sollten nicht mitgezählt werden, wenn es um
vergleichende Betrachtungen geht.
- Über Unfälle zwischen Radfahrern und
Fußgängern sind uns keine Zahlen bekannt. Hier kommt den
Radfahrern eine hohe Verantwortung zu, aber auch durch angemessene
Planung der Radverkehrsanlagen könnten viele Unfälle
vermieden werden.
- Bei der eingangs erwähnten Falschaussage wird meist nur an Konflikte zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen gedacht.
In der o.g. Statistik wird so genau leider nicht unterschieden,
trotzdem waren bei 35% der Unfälle Radfahrer die Hauptverursacher,
bei 65% galt der Unfallgegner als Hauptverursacher. Etwa dieses
Zahlenverhältnis findet man auch in vielen anderen Statistiken.
Offensichtlich sind die Radfahrer doch besser als ihr Ruf.
Ergänzung vom 21.04.2011:
Vor zwei Tagen erschien im Münchner Merkur ein Artikel über
die alljährliche Frühjahrsaktion der Münchner Polizei
unter der Überschrift "Denkzettel für Radler":
"Wie berichtet, ist die Zahl der Unfälle mit Radfahrern zwischen Januar
und März in München auf 305 geschnellt. Das sind fast doppelt so viele
wie im ersten Quartal 2010."
Über das Verkehrsaufkommen in den ersten Quartalen der beiden
Jahre wird in dem Artikel nichts gesagt. 2011 hat der Winter jedenfalls
sehr früh darauf verzichtet, uns das Radfahren schwer zu machen,
und eine Verdopplung des Radverkehrs bei schönem Wetter wäre
eher eine vorsichtige Schätzung. Es könnte also sein,
dass die Unfallhäufigkeit - bezogen auf das Verkehrsaufkommen - in
2011 sogar geringer war als im Vorjahr. Für den einzelnen Radler
ist das Unfallrisiko womöglich gesunken. Und das wäre ein
Grund, verschärft Radfahrer zu kontrollieren?
"Im ganzen vergangenen Jahr verursachten allein 175 Radler einen Unfall,
weil sie bei Rot über die Ampel fuhren oder Vorfahrtsregeln ignorierten."
Die Zahl 175 findet sich im Verkehrsbericht 2010
aus dem Polizeipräsidium München (gezippte pdf-Datei, Seite
25). In dieser Statistik wird leider nicht unterschieden zwischen
Haupt- und Mitverursachern. Die untere Tabelle, etwas gekürzt und
ergänzt durch die letzte Spalte, zeigt ein umfassenderes Bild:
| Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Radfahrern 2010 |
Gesamt |
verursacht durch Radfahrer |
verursacht durch Andere |
| Vorrang / Vorfahrt |
476 |
136 |
340 |
| Rotlichtmissachtung |
67 |
39 |
28 |
| Summe Rotlicht + Vorfahrtfehler |
543 |
175 |
368 |
Mit der oben zitierten Aussage wird also verschwiegen, dass Radfahrer nach den offiziellen Zahlen mehr als doppelt so oft Opfer ebensolcher Verfehlungen geworden sind.
Auf der selben Seite des Verkehrsberichts findet sich die Angabe, dass
es 2010 insgesamt 2.457 Unfälle mit Radfahrerbeteiligung gegeben
hat. Folgt man dem Verweis auf das Dokument "Ungeschützte Verkehrsteilnehmer - Radfahrer und Fußgänger", so findet man auf Seite 14 weitere Angaben:
"Im Jahr 2010 wurden 1.377 Unfälle (56,0% aller Radfahrerunfälle) von Radfahrer verursacht."
1.377 schuldhaft verursachte von insgesamt 2.457 Unfällen sind
56.0%. Stimmt es also doch, dass die Radfahrer meistens selbst Schuld
sind, wenn etwas passiert? Sehen wir weiter: In der Tabelle auf Seite
14 oben ist aufgeschlüsselt, wie viele der unschuldigen
Unfallgegner jeweils welchen Gruppen angehörten. Greifen wir uns
zwei heraus: Es gab 354 Unfälle Radfahrer gegen Radfahrer und 322
Alleinunfälle - es ist trivial, dass hier jeweils nur Radfahrer
als Verursacher in Frage kommen. Dass es so viele sind, überrascht
aber.
"Meistens sind Radfahrer Schuld, wenn etwas passiert" - bei dieser
Aussage assoziiert jeder, dass die übrigen Unfallgegner wie KFZ
und Fußgänger offenbar "die ordentlicheren
Verkehrsteilnehmer" sind. Nehmen wir aber die 676 Rad-Rad-Unfälle
und Alleinunfälle aus der Betrachtung heraus, verbleiben
1.781 Unfälle zwischen Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern,
von denen 701 durch Radfahrer verursacht wurden. Das
sind 39,4%.
Fazit: Meistens waren die Radfahrer 2010 offenbar NICHT Schuld, wenn
etwas passierte - das folgt aus der Polizeistatistik. Auch wenn
offiziell eine andere Zahl verbreitet wird - nicht direkt falsch, aber
sie lässt wegen ihrer unvollständigen Aussage ein falsches
Bild entstehen. Sie fördert ein ungerechtfertigt schlechtes Image
der Radfahrer und dient leider, wenn aus 56% ein "meistens"
wurde, manchen Autofahrern als Rechtfertigung für ihr
rüdes Verhalten gegenüber Radfahrern.
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Umlaufsperren
sind fest installierte Halbschrankenpaare, die die Geschwindigkeit der
Radfahrer senken oder das Passieren von Wegen mit Kraftfahrzeugen
verhindern sollen. Sie stellen regelmäßig eine Behinderung
des Rad- und Fußgängerverkehrs dar, ihr Nutzen ist nur in
wenigen Fällen plausibel. Die Durchfahrt leichter Motorräder
lässt sich mit Umlaufsperren nicht verhindern, wie unser Beispiel in Planegg zeigt.
Wie
die Süddeutsche Zeitung im München-Teil am 22.02.2010
meldete, sollen in der Landeshauptstadt in Kürze etliche Dutzend
Umlaufsperren abgebaut oder so "entschärft" werden, dass Radfahrer
nicht mehr unnötig behindert werden.
Es folgt eine Sammlung von Beispielen
des Bundesverkehrsministeriums, wie anderenorts mit diesen Sperren umgegangen wird:
- In Dorsten
wurden an Kreuzungen einer Radroute mit untergeordneten
Erschließungsstraßen Umlaufsperren abgebaut und
stattdessen dem Radverkehr Vorrang eingeräumt.
- Die Verantwortlichen für das Radwegenetz im Emscher Landschaftspark/Ruhrgebiet haben erkannt: "Gerade Umlaufsperren wurden aber - verstärkt durch ihre Anzahl - als
Nutzungshemmnis identifiziert Hierbei ist besonders an die Nutzbarkeit
durch Radfahrer mit Gepäcktaschen sowie größere Gruppen zu denken, für
die Umlaufsperren zu "Nadelöhren" werden können. Der RVR strebt daher,
zumindest auf den Wegen in eigener Trägerschaft, nach Möglichkeit eine
Umgestaltung zu Kombinationen aus Pollern und Verkehrszeichen an."
- Um die Durchfahrt von PKWs auf Radwegen zu verhindern, setzt man in Meissen auf breite Poller.
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Der Bericht wurde erstellt von Lotar Krahmer.