Zur
Gesamtübersicht
ADFC-Ortsgruppe
Würmtal
AG
Landkreis West im ADFC München e.V.
|
Sprecherin:
Frauke Buchholz
Johans-Langmantel-Strasse 20
82061 Neuried
Tel. 089 / 7556270
|
|
Sprecher:
Lotar Krahmer
Bussardstraße 5
82166 Gräfelfing
Tel. 089 / 89809370,
Fax 89809372 |
|
Allgemeine Informationen,
die alle Gemeinden betreffen
|
Stand: 21.04.2011
|
Inhaltsübersicht
Kennziffer
|
Thema |
A 001 |
Fahrradfreundliches Klima
|
A 002 |
Fahrradparker
|
A 003 |
Wegweisung
|
A 004 |
Fahrbahnbenutzung
|
A
005
|
Sicherheit
|
A
006
|
Unfallstatistik
|
A 007 |
Umlaufsperren: Werden nun in München abgebaut |
Das Letzte zuerst:
In den Medien wurde über die kleine Panne mit der
Gültigkeitsdauer alter Verkehrsschilder berichtet: Die
Gemeinden
sahen sich aufgrund einer fehlenden Übergangsfrist gezwungen,
intakte und für jedermann verständliche
Verkehrsschilder
auszutauschen, weil die neue Straßenverkehrsordnung (Novelle
2009) ein neues Design vorschrieb. Bundesverkehrsminister Ramsauer hob
daher die Gültigkeit der neuen StVO auf und setzte die alte
Fassung wieder in Kraft. Wann die nachgebesserte Version erscheint, ist
bislang nicht bekannt.
Nun die gute Nachricht: Die zugehörige Verwaltungsvorschrift
(VwV-StVO 2009) bleibt in Kraft. Damit bleiben wesentliche Teile der
Neuregelungen zum Radverkehr erhalten, die ohnehin nur in der VwV-StVO
standen (z.B. kein Vorrang von baulichen Radwegen vor Radfahrstreifen,
erleichterte Freigabe von Einbahnstraßen, Verweis auf die
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)).
Fahrradfreundliches Klima
Es hat sich einiges getan in den letzten Jahren - das
Fahrrad wird inzwischen als Verkehrsmittel ernst genommen und nicht
mehr überwiegend als Freizeit- und Sportgerät
betrachtet.
Trotzdem gibt es noch viele Kleinigkeiten, an denen man erkennt, dass
dieser sehr erwünschte Klimawandel noch nicht
abgeschlossen ist. Ein Beispiel findet sich seit vielen Jahren in
Planegg:
Vor einem Drogeriemarkt gibt es einen hohen Bedarf an
Fahrrad-Stellplätzen, gute Parker sind nicht vorhanden. Oft
sieht
es recht unaufgeräumt aus. Aber eigentlich kann dies gar nicht
sein, denn ...
... hier abgestellte Fahrräder werden doch entfernt, oder?
Die Fahrradständer am Bahnhof sind von schlechter
Qualität
oder überbelegt, und wer möchte schon mit der vollen
Einkaufstasche zu Fuß die Steigung hinter der Eiche
bewältigen. Hier parkt jeder vor dem Geschäft, und
das ist
auch kein Problem. Denn die Fahrräder werden niemals entfernt.
Im übrigen müsste man dem Schild ja entnehmen
können,
wo man sein entferntes Fahrrad wieder abholen kann. Und wer die Drohung
überhaupt ausspricht.
Wie schaffen wir die Klimarettung? Vielleicht so:
- Das Schild entfernen.
- Vielleicht sind die Eigentümer des Drogeriemarktes
bereit,
bessere Fahrradparker zu beschaffen und an geeigneter Stelle fest zu
montieren - damit die Kundenzufriedenheit schon vor dem Laden beginnt.
- Das wird nicht ausreichen. Wie wäre es mit der
Umwandlung
eines PKW-Stellplatzes, um dort 6-8 Fahrräder unterzubringen,
direkt von der Fahrbahn aus erreichbar, ohne Stufe und ohne Behinderung
von Fußgängern? Dann wäre immerhin
für 6-8
"Brieftaschen" Platz vor dem Geschäft, statt nur für
eine.
Es ließen sich weitere Beispiele finden für
Situationen, in
denen Radfahrern unnötige Restriktionen auferlegt werden.
Arbeiten
wir daran, dass es weniger werden.
Zur Inhaltsübersicht
Fahrradparker
Oft werden sie noch "Fahrradständer" genannt, aber um
Verwechslungen mit der Parkstütze am Fahrrad zu vermeiden,
verwendet der ADFC die Bezeichnung "Fahrradparker".
Der Verein hat eine Prüfvorschrift erstellt, in der
die
Anforderungen an empfehlenswerte Parker beschrieben werden. Die
Prüfungen werden von einem unabhängigen
Prüfinstitut
durchgeführt. Der Verein veröffentlicht die Siegerliste.
Die Anforderungen werden vom ADFC von Zeit zu Zeit
überarbeitet. Die höheren Anforderungen
erfüllen
diejenigen Produkte, die schon die Prüfung nach der jeweils
neuesten Richtlinie bestanden haben. Zurzeit ist dies die Richtlinie
TR6102-0908.
Zur Inhaltsübersicht
Wegweisung
Wegweiser für den Fahrradverkehr gibt es in vielen
Ausführungen - manche sind so klein, dass man die
Straßenseite wechseln muss, um sie lesen zu können.
Wünschenswert wären ein einheitliches
Erscheinungsbild und
durchdachte Angaben. Dankenswerter Weise haben das Bayerische Innen-
und das Verkehrsministerium zu diesem Thema ein Faltblatt
herausgegeben, in dem u.a. auf entsprechende Unterlagen des ADFC
verwiesen wird. Als weitere Planungsgrundlage steht unter der FGSV-Nr. 245 das Dokument "Merkblatt
zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr" zur
Verfügung.
In einer Presseinformation des ADFC mit der Überschrift Harmonisierungsbedarf
für Radwegweisung in Bayern
wurde schon 2005 auf die Probleme uneinheitlicher Beschilderung
hingewiesen.
Zur Inhaltsübersicht
Fahrbahnbenutzung
Die Regeln zur Fahrbahnbenutzung durch Radfahrer stehen in der
Straßenverkehrsordnung (StVO) und sind offenbar nicht allen
Verkehrsteilnehmern bekannt. Das gilt teilweise für Radfahrer,
aber leider auch für manche Autofahrer. Besonders unklar ist
Vielen offenbar, wann ein Radweg benutzt werden muss und wann nicht.
Hier sollen vorerst nur drei Situationen erläutert werden,
später folgt eine vollständige Darstellung:
- Benutzungspflicht besteht auf Wegen,
bei denen dies durch
Schilder angeordnet ist, die ein weißes Fahrrad auf blauem
Grund
enthalten. Das gilt auch, wenn auf dem Schild noch
Fußgänger
abgebildet sind. Wo solche Schilder stehen, haben Radfahrer auf der
parallel verlaufenden Fahrbahn lt. StVO nichts verloren, sofern die
Benutzung der Radwege zumutbar ist. Zumutbar sind sie, wenn sie frei
sind von Hindernissen wie Schnee, Falschparker, Müllcontainer,
zu
viele Fußgänger etc.. Die Gemeinden
dürfen die verpflichtenden Schilder nur dort
aufstellen, wo
die Radwege
gewisse Qualitätsanforderungen erfüllen:
Mindestbreiten,
nicht zu viele Ein- und Ausfahrten, keine zu starken Verschwenkungen.
Darüber, was zumutbar ist, können die Meinungen
allerdings
auseinander gehen - Radler, Polizisten, Verwaltungen und am Ende die
Gerichte kommen hier nicht immer zum gleichen Ergebnis.
- Wenn ein Radweg durch die bauliche Gestaltung als solcher
erkennbar, aber nicht wie oben beschrieben ausgeschildert ist, darf
er benutzt werden. Radfahrer dürfen also frei entscheiden, ob
sie
stattdessen lieber die Fahrbahn benutzen möchten. Meist sind
dies
Wege, bei denen nicht erfüllbare
Qualitätsanforderungen einer
Benutzungspflicht entgegenstehen. Solche Wege werden in der StVO als
"Andere Radwege" bezeichnet.
- Als dritte Variante kann ein Gehweg mit dem Zusatzschild
"Radfahrer frei" ausgewiesen sein. Auch hier gibt es keine
Benutzungspflicht. Radler haben keinen eigenen Fahrstreifen, sondern
sie benutzen dieselbe Fläche wie die
Fußgänger und
sind lt. StVO verpflichtet, ihre "Geschwindigkeit an den
Fußgängerverkehr
anpzuassen. Fußgänger dürfen weder
gefährdet noch
behindert werden." Wenn also keine Fußgänger
gefährdet
werden können, gibt es hier keine besondere
Geschwindigkeitsbeschränkung. Man muss natürlich
jederzeit
mit Fußgängern rechnen und, falls erforderlich,
sogar
absteigen.
Radfahrer(innen), die sich erlaubterweise in den Fällen 2 und
3
für die Benutzung der Fahrbahn entschieden haben, berichten
immer
wieder, dass sie von Autofahrern - teils auf recht rüde Weise
-
angehupt, abgedrängt und durch Gestikulieren auf "Ihren" Weg
verwiesen werden. Solchen Autofahrern ist wohl nicht klar, dass ihr
Verhalten auch als Nötigung gewertet werden kann - immerhin
ein
Straftatbestand, dem nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit
gegenüber steht.
Leider wird dieser Umstand in den Medien fast nie erwähnt.
Dies
kann auch ein Grund sein für die relativ verbreitete
Unkenntnis
dieser Verkehrsregeln unter Autofahrern.
Eine eigenwillige Lösung gibt es in der
Bahnhofstraße der Gemeinde Gräfelfing:
Dieser Weg ist baulich als Radweg erkennbar, kann aber wegen
geringer Breite und zu vieler Querungen nicht verpflichtend als Radweg
ausgewiesen werden. Es ist somit ein Anderer Radweg und
bräuchte
keinerlei Beschilderung.
Durch die Schilder wird dieser Andere Radweg nun zum Gehweg
erklärt, sogleich für Radfahrer wieder freigegeben
- die
Benutzung durch Fußgänger ist damit weiterhin
erlaubt. Durch
das nächste Zusatzschild wird angeordnet, was sowieso gilt:
Schrittgeschwindigkeit. Die Gemeinde möchte damit die
Benutzung
dieser Streifen fördern - möglicherweise
lässt es
Rad- und Autofahrer aber auch im Unklaren darüber, dass das
Fahren
auf der Fahrbahn rechtmäßig ist.
Was kann man tun? Zuerst die Schilder abbauen, den
Schilderwald
lichten. Wie
wäre es mit einer Handzettelaktion, durch die Rad-
und
Autofahrer über die tatsächlichen Rechte und
Pflichten
informiert werden? Ein Bedarf besteht offensichtlich, und es
wäre
bestimmt auch ein Beitrag zu einem fahrradfreundlicheren Klima.
Zur Inhaltsübersicht
Sicherheit
Wenn in der Unfallstatistik ein Zuwachs Unfällen mit
Radfahrerbeteiligung beklagt wird, fehlt in aller Regel eine
entscheidende Information: Wie hat sich eigentlich im gleichen Zeitraum
der Umfang des Radverkehrs entwickelt? Falls nämlich die Zahl
der
Unfälle um 5% gestiegen, der Radverkehr aber um 10% gewachsen
ist,
dann ist Radfahren für den Einzelnen nicht unsicherer
geworden,
sondern sicherer.
Wir alle wollen, dass möglichst wenige
Unfälle passieren.
Andererseits soll aber auch der Radverkehr gefördert werden -
die
Schaffung von mehr "Sicherheit" dadurch, dass man das Radfahren
erschwert, dient dem zweiten Ziel nicht. Und unter "Sicherheit"
versteht vielleicht auch jeder etwas anderes.
Es gibt einen Unterschied zwischen objektiver und subjektiver
Sicherheit: Objektive Sicherheit ist messbar, etwa durch
Zählung
der Unfälle pro 100.000 gefahrenen Kilometern auf bestimmten
Straßentypen. Subjektive Sicherheit ist das Empfinden der
Verkehrsteilnehmer: Auf welchen Strecken fühlen sich Radfahrer
sicher, wo unsicher? Subjektive und objektive Sicherheit
müssen
keineswegs übereinstimmen: Auf konventionellen Radwegen
fühlen sich viele Radfahrer sehr sicher, auf der Fahrbahn bei
stärkerem Autoverkehr eher unsicher. Die Unfallstatistik
entspricht diesem Emfinden nicht, es passieren recht viele
Unfälle
dort, wo Radwege über Querstraßen oder
Grundstückszufahrten führen. Man kann die Problematik
durch
eine Tabelle deutlich machen:
Radfahren
ist auf einer bestimmten Strecke ...
|
objektiv
sicher
|
objektiv
unsicher
|
subjektiv
sicher
|
Der
Idealfall: Hier wird das Radfahren gefördert
|
Die Katastrophe: Radler
fühlen sich wohl und ahnen nichts von dem hohen Unfallrisiko.
|
subjektiv
unsicher
|
Kein
Grund zur Freude: Es passiert zwar sehr wenig - aber das vor allem,
weil der Radverkehr gering ist.
|
Hier stimmen
immerhin Wahrnehmung und Wirklichkeit überein.
|
Damit ist das Ziel klar: Radverkehrsanlagen müssen so
gestaltet
werden, dass ihre Benutzung möglichst sicher ist - und die
Benutzer dies auch so empfinden. Aber auch das Empfinden ist keine
Konstante - zum Radfahren im Straßenverkehr braucht man ein
gewisses Maß an Selbstbewusstsein, und das ist erlernbar.
Verkehrssituationen, die in München zum Alltag
gehören,
würden viele Radler und Radlerinnen im Würmtal in
Angst und
Schrecken versetzen.
Arbeiten wir daran, dass im Würmtal bald alles im
grünen Bereich ist.
Zur Inhaltsübersicht
Unfallstatistik
"Meistens sind die Radfahrer ja selbst Schuld" - dieses
Vorurteil
lässt sich durch keine solide Statistik erhärten,
wenn man
sie aufmerksam liest. Die im Folgenden genannten Zahlen sind einer
Statistik der Landeshauptstadt München für die Jahre
1980 -
1984 entnommen ("Bereichsweise Unfalldatenauswertung zur Fortschreibung
der Radwegeplanung in der Landeshauptstadt München").
Zunächst muss man unterscheiden nach Unfallgegnern:
- An Alleinunfällen sind die Radfahrer
natürlich zu 100%
selbst Schuld - diese sollte man fairerweise aus Betrachtungen
über die Schuldverteilung herausnehmen, was leider nicht immer
passiert.
- Wenn der Unfallgegner ebenfalls ein Radfahrer ist, liegt
natürlich die Schuld immer bei einem Radfahrer - auch solche
Fälle sollten nicht mitgezählt werden, wenn es um
vergleichende Betrachtungen geht.
- Über Unfälle zwischen Radfahrern und
Fußgängern sind uns keine Zahlen bekannt. Hier kommt
den
Radfahrern eine hohe Verantwortung zu, aber auch durch angemessene
Planung der Radverkehrsanlagen könnten viele Unfälle
vermieden werden.
- Bei der eingangs erwähnten Falschaussage wird
meist nur an Konflikte zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen gedacht.
In der o.g. Statistik wird so genau leider nicht unterschieden,
trotzdem waren bei 35% der Unfälle Radfahrer die
Hauptverursacher,
bei 65% galt der Unfallgegner als Hauptverursacher. Etwa dieses
Zahlenverhältnis findet man auch in vielen anderen Statistiken.
Offensichtlich sind die Radfahrer doch besser als ihr Ruf.
Ergänzung vom
21.04.2011:
Vor zwei Tagen erschien im Münchner Merkur ein Artikel
über
die alljährliche Frühjahrsaktion der
Münchner Polizei
unter der Überschrift "Denkzettel für Radler":
"Wie berichtet, ist die Zahl der Unfälle mit Radfahrern
zwischen Januar und März in München auf 305
geschnellt. Das sind fast doppelt so viele wie im ersten Quartal 2010."
Über das Verkehrsaufkommen in den ersten Quartalen
der beiden
Jahre wird in dem Artikel nichts gesagt. 2011 hat der Winter jedenfalls
sehr früh darauf verzichtet, uns das Radfahren schwer zu
machen,
und eine Verdopplung des Radverkehrs bei schönem Wetter
wäre
eher eine vorsichtige Schätzung. Es könnte
also sein,
dass die Unfallhäufigkeit - bezogen auf das Verkehrsaufkommen
- in
2011 sogar geringer war als im Vorjahr. Für den einzelnen
Radler
ist das Unfallrisiko womöglich gesunken. Und das wäre
ein
Grund, verschärft Radfahrer zu kontrollieren?
"Im ganzen vergangenen Jahr verursachten allein 175 Radler einen
Unfall, weil sie bei Rot über die Ampel fuhren oder
Vorfahrtsregeln ignorierten."
Die Zahl 175 findet sich im Verkehrsbericht 2010
aus dem Polizeipräsidium München (gezippte pdf-Datei,
Seite
25). In dieser Statistik wird leider nicht unterschieden zwischen
Haupt- und Mitverursachern. Die untere Tabelle, etwas gekürzt
und
ergänzt durch die letzte Spalte, zeigt ein
umfassenderes Bild:
Hauptunfallursachen bei
Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Radfahrern 2010 |
Gesamt |
verursacht durch Radfahrer |
verursacht durch Andere |
Vorrang
/ Vorfahrt |
476 |
136 |
340 |
Rotlichtmissachtung |
67 |
39 |
28 |
Summe Rotlicht + Vorfahrtfehler |
543 |
175 |
368 |
Mit der oben zitierten Aussage wird also verschwiegen, dass Radfahrer
nach den offiziellen Zahlen mehr als doppelt so oft Opfer ebensolcher
Verfehlungen geworden sind.
Auf der selben Seite des Verkehrsberichts findet sich die Angabe, dass
es 2010 insgesamt 2.457 Unfälle mit Radfahrerbeteiligung
gegeben
hat. Folgt man dem Verweis auf das Dokument "Ungeschützte Verkehrsteilnehmer -
Radfahrer und Fußgänger", so findet man
auf Seite 14 weitere Angaben:
"Im Jahr 2010 wurden 1.377 Unfälle (56,0% aller
Radfahrerunfälle) von Radfahrer verursacht."
1.377 schuldhaft verursachte von insgesamt 2.457
Unfällen sind
56.0%. Stimmt es also doch, dass die Radfahrer meistens selbst Schuld
sind, wenn etwas passiert? Sehen wir weiter: In der Tabelle auf Seite
14 oben ist aufgeschlüsselt, wie viele der unschuldigen
Unfallgegner jeweils welchen Gruppen angehörten. Greifen wir
uns
zwei heraus: Es gab 354 Unfälle Radfahrer gegen Radfahrer und
322
Alleinunfälle - es ist trivial, dass hier jeweils nur
Radfahrer
als Verursacher in Frage kommen. Dass es so viele sind,
überrascht
aber.
"Meistens sind Radfahrer Schuld, wenn etwas passiert" - bei dieser
Aussage assoziiert jeder, dass die übrigen Unfallgegner wie
KFZ
und Fußgänger offenbar "die ordentlicheren
Verkehrsteilnehmer" sind. Nehmen wir aber die 676
Rad-Rad-Unfälle
und Alleinunfälle aus der Betrachtung heraus,
verbleiben
1.781 Unfälle zwischen Radfahrern und anderen
Verkehrsteilnehmern,
von denen 701 durch Radfahrer verursacht wurden. Das
sind 39,4%.
Fazit: Meistens waren die Radfahrer 2010 offenbar NICHT Schuld, wenn
etwas passierte - das folgt aus der Polizeistatistik. Auch wenn
offiziell eine andere Zahl verbreitet wird - nicht direkt falsch, aber
sie lässt wegen ihrer unvollständigen Aussage ein
falsches
Bild entstehen. Sie fördert ein ungerechtfertigt schlechtes
Image
der Radfahrer und dient leider, wenn aus 56% ein "meistens"
wurde, manchen Autofahrern als Rechtfertigung für ihr
rüdes Verhalten gegenüber Radfahrern.
Zur Inhaltsübersicht
Umlaufsperren
sind fest installierte Halbschrankenpaare, die die Geschwindigkeit der
Radfahrer senken oder das Passieren von Wegen mit
Kraftfahrzeugen
verhindern sollen. Sie stellen regelmäßig eine
Behinderung
des Rad- und Fußgängerverkehrs dar, ihr Nutzen ist
nur in
wenigen Fällen plausibel. Die Durchfahrt leichter
Motorräder
lässt sich mit Umlaufsperren nicht verhindern, wie unser Beispiel in Planegg zeigt.
Wie
die Süddeutsche Zeitung im München-Teil am 22.02.2010
meldete, sollen in der Landeshauptstadt in Kürze etliche
Dutzend
Umlaufsperren abgebaut oder so "entschärft" werden, dass
Radfahrer
nicht mehr unnötig behindert werden.
Es folgt eine Sammlung von Beispielen
des Bundesverkehrsministeriums,
wie anderenorts mit diesen Sperren umgegangen wird:
- In Dorsten
wurden an Kreuzungen einer Radroute
mit untergeordneten
Erschließungsstraßen Umlaufsperren
abgebaut und
stattdessen dem Radverkehr Vorrang eingeräumt.
- Die Verantwortlichen für
das Radwegenetz
im Emscher Landschaftspark/Ruhrgebiet haben erkannt: "Gerade
Umlaufsperren wurden aber - verstärkt durch ihre Anzahl - als
Nutzungshemmnis identifiziert Hierbei ist besonders an die Nutzbarkeit
durch Radfahrer mit Gepäcktaschen sowie
größere Gruppen zu denken, für
die Umlaufsperren zu "Nadelöhren" werden können. Der
RVR strebt daher,
zumindest auf den Wegen in eigener Trägerschaft, nach
Möglichkeit eine
Umgestaltung zu Kombinationen aus Pollern und Verkehrszeichen an."
- Um die Durchfahrt von PKWs auf Radwegen zu verhindern,
setzt man in Meissen
auf breite Poller.
Zur Inhaltsübersicht
Der Bericht wurde erstellt von Lotar Krahmer.